Donnerstag, 25. Oktober 2012

Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss eventuell gemeldet werden

Unversteuertes Vermögen im Nachlass muss eventuell gemeldet werden GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint. �"rger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.

Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre, bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden.

Die Möglichkeit einer Erbschaftsausschlagung sollte bei einem begründeten Verdacht bedacht werden. Von der Anwaltskammer Freiburg wird allen Erben geraten, genau zu überprüfen, ob eine Erbschaft ganz oder teilweise aus Schwarzgeld bestehen könnte. Die Einholung von qualifiziertem Rechtsrat ist daher jedem Erben zu empfehlen. Viele Laien können den Wert eines Nachlasses jedoch nicht zuverlässig einzuschätzen. Für eine Ausschlagung der Erbschaft könnten Erben lediglich sechs Wochen Zeit haben. Hierbei können enge zeitliche Vorgaben zu beachten sein. Nach deren Ablauf kann eine Verpflichtung bestehen, das Erbe anzutreten.

Erben eines Nachlasses haben unterschiedliche Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung beim Finanzamt. Hiervon! erfasst ist auch die Information über nicht versteuertes Vermögen im Nachlass an das Finanzamt. Im Falle der Nichtbeachtung einer solchen Erklärungspflicht könnte durch den Erben eine Steuerhinterziehung begangen werden. Ein solches Verhalten kann auch strafrechtlich verfolgt werden.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem beraten lassen.

Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen eine Möglichkeit sein. Durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt kann der Anzeigende in manchen Fällen Straffreiheit erlangen. Nach Aufdeckung der Tat von den zuständigen Behörden könnte eine solche Selbstanzeige jedoch entfallen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23

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