Dienstag, 28. Mai 2013

Scheidungsanwälte in Hamburg

Scheidungsanwälte in Hamburg Die Scheidungsrate in Hamburg steigt an
Betrachtet man die Scheidungszahlen des statistischen Bundesamtes in Bezug auf Hamburg angesehen, ergeben sich folgende Daten und Fakten für das Jahr 2011: in Hamburg wurden im Jahr 2011 ca. 4.135 Scheidungen vollzogen. Im Gegensatz zu den Zahlen von 2010 wurden 0,3 % mehr Ehen geschieden. Das heißt, elf von 1.000 Ehen wurden geschieden. Blicken wir zwanzig Jahre zurück, so wurden damals nur sieben von 1.000 Ehen aufgelöst. 52,8% aller Scheidungen werden von der Ehefrau eingereicht und nur 39,4% von dem Ehemann. Bei den verbleibenden Scheidungen (7,8%) stellen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Antrag.

Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche oder auch eheähnliche Lebensgemeinschaft wird heute von immer mehr Menschen bevorzugt. Während es früher zum klassischen Familienbild gehörte, dass Partner einer Liebebeziehung, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden waren, die Ehe schlossen, hat der gesellschaftliche Wandel dazu geführt, dass auch alternative Zusammenlebensformen gewählt werden, die weniger stark verrechtlicht sind. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist im äußeren Erscheinungsbild und in der Motivation des Zusammenlebens der Ehe sehr ähnlich, ohne allerdings in gleicher Art und Weise gesetzlich geregelt zu sein. So können durch die Aufnahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft z.B. beim Scheitern der Beziehung Kosten einer eventuellen Scheidung vermieden werden. Allerdings begeben sich die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aufgrund der fehlenden gesetzlichen Spezialregelungen für Ihre Zusammenlebensform auch erheblicher Schutzrechte, die z.B. den wirtschaftlich schwächeren Partner in einer! Ehe sch ützen. Die Vor- und Nachteile einer Ehe zu einem nichtehelichen zusammenleben gilt es daher sehr sorgsam abzuwägen.

Kurze Vorstellung Kanzlei frankundthiele ● Rechtsanwälte
Die Kanzlei frankundthiele ● Rechtsanwälte ist ein Dienstleister vornehmlich für die Rechtsbereiche Familienrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Die zur Verfügung stehende Infrastruktur ist modern und auf die Bedürfnisse der Mandanten abgestimmt. Im gesamten Bundesgebiet vertritt die Kanzlei Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen.
Bekannt ist die Kanzlei frankundthiele ● Rechtsanwälte für die hohe Qualität ihrer Tätigkeiten, die sie für Ihre Mandantschaft erbringt. Ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ergebnisorientierung, Kreativität und Transparenz kennzeichnen die Arbeit der für die Kanzlei tätigen Anwälte und Fachanwälte. Durch die Verbindung von Fachkompetenz auf neuestem Stand und langjähriger Praxiserfahrung können die Rechtsanwälte frankundthiele für Ihre Mandanten erfolgreich tätig sein. Durch Fortbildungsveranstaltungen, Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Kontakten in Netzwerken der Kanzlei bleibt das Fachwissen stets aktuell.

Interview mit Herrn Thiele

WuP: Seit wann gibt es Ihre Kanzlei?

Herr Thiele: Die Kanzlei gibt es seit Februar 2000.

WuP: Welche Leistungen bieten Sie in Ihrer Kanzlei an?

Herr Thiele: Alle in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Familienrecht. Das Familienrecht bildet demgemäß den Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Unsere Mandanten vertreten wir in allen Stadien ihrer rechtlichen Fragestellungen - außergerichtlich wie gerichtlich, vorbeugend wie nachversorgend. Unsere Tätigkeiten im Erbrecht erweitern unser Angebot. Das Erbrecht ist vom Familienrecht in vielen Belangen nicht zu trennen und etwa in Fragen des Ehegattenerbrechts miteinander verzahnt. Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeiten is! t das Ar beitsrecht. Hier sind wir vielfach im Bereich der Arbeitgebervertretung tätig.

WuP: Wie viele Fälle im Bereich Familienrecht haben Sie durchschnittlich im Monat? Wie viele neue Mandanten kommen auf Sie zu?

Herr Thiele: Die Zahl der neuen Aufträge ist sehr schwankend und nicht im Einzelnen vorhersehbar. So können in einem Monate beispielsweise 15 neue Mandate erfolgen und im Folgemonat 30. Diese Schwankungen haben natürlich auch erheblichen Einfluss auf den Arbeitsalltag, der dadurch nur schwer planbar ist.

WuP: Welchen Schwerpunkt haben die meisten Ihrer neuen Mandate?

Herr Thiele: Die Frage nach dem Inhalt der Neumandate kann man deshalb nicht pauschal beantworten, weil das Familienrecht einer der größten Bereiche im Zivilrecht ist. Zudem entstehen durch die Verrechtlichung einer Familie Überschneidungen zu anderen Rechtsbereichen, wie etwa das Kindergeld als Teil des öffentlichen Rechts, körperliche Auseinandersetzungen streifen das Strafrecht und Eheverträge und andere Vereinbarungen erfordern es von anwaltlichen Berater und Vertreter, sich auch mit dem allgemeinen Zivilrecht und dem allgemeinen Vertragsrecht auseinanderzusetzen. Insofern kann man aufgrund der ‚Breite' des Familienrechts die Fälle nicht allgemein auf einen Nenner bringen. Dies macht aber auch den Reiz des Familienrechts aus, da man mit den verschiedensten Situationen konfrontiert wird. Durch die zunehmende Zusammensetzung von Ehepaaren verschiedenster Nationalitäten müssen wir uns auch vermehrt neben dem deutschen Recht auch mit Rechtsvorschriften aus ganz anderen Ländern auseinandersetzen.

WuP: Warum haben Sie sich gerade auf Familienrecht spezialisiert? Gab es dafür irgendwelche Gründe?

Herr Thiele: Das Familienrecht war schon in unserer universitären Ausbildung unser Schwerpunkt und begleitet uns nun seit rund 20 Jahren intensiv. Das aufgegriffene Fachgebiet hat natürlich etwas mit den eigenen Neigungen für die Thematik zu tun. Es ist seh! r befrie digend, wenn wir Mandanten, die uns in einer ihren schwierigsten Lebenskrisen aufgesucht haben, intensiv begleiten - teilweise über Jahre - und feststellen, wie sich ihre Lebenssituation während dieser Zeit mit unserer Hilfe positiv gewandelt hat.

WuP: Dürfen Sie im Scheidungsfall beide Ehepartner vertreten?

Herr Thiele: Wir dürfen nicht beide Eheleute als Mandant aufnehmen, weil Anwälte immer einseitige Interessenvertreter sind. Das heißt, wenn die Eheleute hier sitzen würden, dann kann ich nur einen interessengerecht beraten, da bei Regelungspunkten mit erkennbar gegenläufigen Interessen, z.B. Unterhaltsberechtigung und Unterhaltsverpflichtung, erkennbar nicht beide Partner interessengerecht beraten werden können. Einseitige Interessenvertretung bedeutet daher, dass ich nur eine Partei vertreten darf, sonst würde ich Parteiverrat begehen. Das ist nicht nur berufsrechtlich problematisch, sondern möglicherweise auch strafrechtlich. Die besondere Situation eines Anwalts ist es, dass er seinem Mandanten verpflichtet ist und das führt dazu, dass ein Anwalt nicht die Interessen beider Parteien vertreten kann. Ein gangbarer Weg kann aber etwa sein, wenn ein Mandant den Weg hierher findet und es meinetwegen um etwas Präventives geht wie den Abschluss eines Ehevertrages und ich in dieser Konstellation für einen Mandanten in Absprache mit dem Ehepartner oder einem zukünftigen Ehepartner einen Ehevertrag anfertige. Aber wir stehen nur mit unserem Mandanten im Kontakt. Nichts desto trotz müssen wir immer abwägen, welche Konsequenzen unser Rat für unseren Mandanten zukünftig hat. Ist dem Mandanten mit einem Rat, der ausschließlich und im maximalen Umfang die eigenen Interessen berücksichtigt, wirklich geholfen oder würde dieser Rat neue Probleme hervorrufen? Als Fachanwalt für Familienrecht ist es daher auch immer unabdingbar, die Konsequenzen von rechtlichen Lösungen für das bestehende Beziehungsgeflecht im Blick zu behalten. Ist nämlich der Konflikt beigelegt, s! o sind d ie beteiligten Parteien zukünftig möglicherweise immer noch miteinander verbunden, z.B. wenn es gemeinsame Kinder gibt. Es macht also wenig Sinn, im Vorwege über Gebühr Streit dadurch herbeizuführen, indem versucht wird, das Maximum aus einer Rechtsposition durchzusetzen. Das führt häufig dazu, dass die Parteien im Nachhinein schlicht überhaupt nicht mehr miteinander reden und die Leidtragenden sind nicht nur diese Beiden, sondern insbesondere die Kinder, weil ihre Eltern nur noch streiten.

WuP: Die Scheidungsrate ist im Gegensatz zu früher angestiegen, hat sich das bei Ihnen in der Kanzlei über die Jahre auch bemerkbar gemacht?

Herr Thiele: Nein, das nicht. Wie sich die Zahlen der Ehescheidungen in den letzten 10 oder 20 Jahren entwickelt haben, kann ich nicht exakt sagen. Allerdings war in Großstädten wie Hamburg die Anzahl von Ehescheidungen immer schon recht hoch. Es wird gesagt, dass etwa im Schnitt jede zweite bis dritte Ehe geschieden wird; die entsprechenden Statistiken belegen dies. In ländlichen Gegenden sieht das allerdings noch anders aus, weil dort die Familie einen anderen Stellenwert hat als in einer Großstadt. Im Ergebnis haben wir innerhalb der letzten Jahre oder seit unserem Bestehen eigentlich nicht spüren können, dass in Hamburg vermehrt Ehen geschieden werden.

WuP: Also könnten Sie auch gar nicht sagen, ob die Scheidungsrate in Zukunft ansteigen wird?

Herr Thiele: Die Frage kann ich in der Tat nicht beantworten. Ich sehe natürlich auch die gesellschaftlichen Entwicklungen. Sicherlich nimmt die Alternative zur Ehe - die nicht eheliche Lebensgemeinschaft - immer mehr zu. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren allerdings auch im Bereich der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften zu immer mehr Verrechtlichungen geführt, ohne jedoch die gesetzlichen Besonderheiten der Ehe in Sachen Unterhalt, Vermögensausgleich und Rentenausgleich aufzugeben. Es ist jedoch unverkennbar, dass immer mehr Partner einer Liebesbeziehung keine! rechtli che Bindung in Form einer Ehe eingehen wollen - teils, weil die rechtlichen Konsequenzen in der Ehe, teils weil die rechtlichen Folgen der Scheidung nicht gewünscht werden. Schon immer gab es aber auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften rechtliche Verpflichtungen, wenn z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind. Eine völlig unverrechtlichte Lebenssituation von Partnern gibt es, wenn sie zusammenleben wollen, demzufolge nicht. Aufgrund der Vorteile, die die Eheschließung unstreitig auch mit sich bringt, bin ich mir sicher, dass deswegen auch in Zukunft nach wie vor geheiratet wird, auch wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft sich als alternative Zusammenlebensform neben der Ehe gesellschaftlich etabliert hat. Was wir allerdings in der täglichen Praxis als Wandel bemerken ist, dass es immer mehr Partner gibt, die sich im Vorwege einer Ehe Gedanken machen und einen Ehevertrag aufsetzen, um später vielleicht auch keine Überraschung zu erleben. Das bedeutet nicht, dass sich durch einen Ehevertrag die besten Positionen im Falle einer Scheidung geschaffen werden, sondern es kann durchaus ein Ausdruck von gegenseitiger Verantwortung sein, wenn im Vorwege schon klar geregelt wird, dass z.B. die Ehefrau nach der Scheidung die Aufgabe übernimmt, sich vornehmlich um die Kinder zu kümmern und sich daher wegen getroffener Unterhaltsregelungen keine Gedanken um ihren Lebensunterhalt machen muss. Es gibt bei jungen Eheleuten ein immer größeres Interesse an der Aufsetzung eines Ehevertrags, um etwaige Scheidungsfolgen im Vorwege eigenverantwortlich zu regeln und sich nicht im Krisenfall auf nicht prognostizierbare gerichtliche Entscheidungen verlassen zu müssen.

WuP: Herr Thiele, vielen Dank für das Gespräch.

Kontakt Kanzlei frankundthiele ● Rechtsanwälte
Herr Jens Martin Frank
Herr Stefan Thiele
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