Montag, 26. Mai 2014

Ab 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem

Ab 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem Dass der englische Führerschein, wie auch alle anderen in einem EU-Land erworbenen Führerscheine, in allen EU-Ländern, und damit auch in Deutschland, seine Gültigkeit besitzt, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Seit der dritten EU Führerscheinrichtlinie vom 19.1.2013 werden nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Damit sind auch die englischen Führerscheine gänzlich vom EU Recht abgedeckt.
Weil das englische Recht sehr liberal ist, kann man jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Allerdings muss man auch dort eventuell auferlegte Sperren beachten. Ganz so einfach, wie es manche Angebote im Internet erscheinen lassen wollen, ist es dann d och nicht. Besonders vor solchen, die behaupten nach Recht und Gesetz zu handeln und gleichzeitig anbieten, die sogenannte 185-Tage-Regelung einfach umgehen zu können, ist Vorsicht geboten.
Was ist die 185-Tage-Regelung? Zu den neuen EU Regelungen gehört auch die sogenannte 185-Tage-Regelung. Die besagt, dass man mindestens 185 Tage in dem Land seinen Wohnsitz gehabt haben muss, in dem man die Wiedererteilung beantragt. Das trifft auch für England zu. Allerdings ist der Nachweis darüber, wie lange man in England war oder ob überhaupt, nicht so einfach zu erbringen weil es in England keine Meldebehörden gibt. Aber man sollte die deutschen Behörden nicht unterschätzen. Es ist sicher nicht angenehm, seinen gerade wieder erlangten EU-Führerschein wieder abgeben zu müssen, weil man in eine rechtliche Falle getappt ist.
Die Firma Ambassador-Europe, mit ihrer Kanzlei vor Ort, hat seit Jahren Erfahrung mit der Abwicklung von Rechtsgeschäften im Bereich Insolvenzen, Firm engründungen sowie der Wiedererlangung von Führerscheinen in England. Die Verfahren werden professionell, kostengünstig und rechtssicher abgewickelt. Da ein Deutscher in der Regel in England kein Fahrverbot hat, steht einer Wiedererteilung nichts im Wege. Ambassador Europe übernimmt als Service die gesamte Organisation in England. Dank der Fachanwälte, die Ambassador Europe stellt, sind keine Englischkenntnisse. Es wird auch keine Prüfung abgelegt.

Ambassador Europe Ltd
Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152

00000 London EC1V 2NX
Großbritannien

E-Mail: infomail@ambassador-europe.info
Homepage: http://ambassador-europe.info/
Telefon: +44 20 3355 3662

Pressekontakt
Cosena Managment S.L.
Arno Ashoff
P. Maritimo Ciudad Melilla 3

29016 Malaga
Spanien

E-Mail: info@cosena.eu
Homepage: http://www.website-seo-check.com/
Telefon: +34 952 606564

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.