Mittwoch, 22. Oktober 2014

Grenznaher Garagenbau ohne Sichtbehinderung

Grenznaher Garagenbau ohne Sichtbehinderung Die vielfältigen Aspekte eines Garagenbaus werden mit www.Garagenrampe.de immer berücksichtigt. Dies gilt besonders für die genaue Lage der Garage auf dem Grundstück. In der Planungsphase hatte der Nachbar eines Bauherrn Bedenken bezüglich der freien Sicht. Die konnten ausgeräumt werden, indem die Gemeinderäte vor Ort die Garagenwände mit Latten dargestellt haben. Dabei stellte sich heraus, dass das bereits bestehende Rathaus eine Sichtbehinderung bildet, aber nicht die geplante Garage. [1] Wenn ein Bauherr seinen Nachbarn befragt, um die Interessenlage auszuloten, dann sind beide gefordert, mit ihren Vorstellungen auf dem Teppich zu bleiben und sich innerhalb der geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Gemeindebeschlüsse zu bewegen.

Verkehrssicherheit
Der Autofahrer möchte sein Auto unversehrt zwischen dem Grundstück und der Straße bewegen. Eine Garage ist verkehrssicher, wenn sie nicht zusammenbricht. Statiker berechnen, ob das Bauwerk ausreichend stark dimensioniert ist, um auch bei einem Orkan stehen zu bleiben und ob es fest genug mit dem Fundament verbunden ist, um nicht bei einem Hochwasser weggeschwemmt zu werden. Auch muss bei der Ausfahrt aus der Garage freie Sicht herrschen, damit keine Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge auf der Straße zu Schaden kommen. Tatsächlich ereignen sich mehr Auffahrunfälle auf stehende Fahrzeuge beim Einsteigen und Aussteigen auf der Straße als während der Fahrt, weil fahrende Fahrzeuge besser eingeschätzt werden können als stehende Fahrzeuge, bei denen unerwartet eine Tür geöffnet wird.

Nachbarrecht
Das Nachbarrecht geh ört zum privaten Baurecht. Vieles ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, doch richtig in die Einzelheiten des Garagenbaus geht erst die Landesbauordnung. Weil Garagen oft direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden, Tageslicht versperren oder die Sicht einschränken können, ist es gut, mit dem Nachbarn gemeinsam eine Lösung zu finden und jeglichen Überbau zu vermeiden. Immerhin ist es im Interesse beider, wenn das nachbarliche Verhältnis spannungsfrei bleibt und die neue Garage nicht zum Zankapfel gerät. Ein interessanter Aspekt ist auch die Anbauverpflichtung: Idealerweise sind beide Garagen identisch - natürlich von Garagenrampe.

Bebauungsplan
Der örtliche Bebauungsplan entspricht den Regelungen der Landesbauordnung. Garagen, die weit weg von der Grundstücksgrenze stehen und eine konkrete Höhe unterschreiten, verursachen keine Konflikte. Die genauen Maße aus dem Bebauungsplan sind einzuhalten. Ob eine Grenzbebauung mit einer Garage zulässig ist un d unter welchen Bedingungen sie geduldet wird, kann nur dem Bebauungsplan entnommen werden. Immer müssen Grenzgaragen genau den Regelungen entsprechen, andernfalls ist das Privileg zur Grenzbebauung hinfällig. So wird deutlich, wie beim Garagenbau mehrere Faktoren zusammenspielen, die alle berücksichtigt werden wollen. Im Beratungsgespräch mit www.Garagenrampe.de fließen alle Aspekte zum Bau der Wunschgarage ein. Die Festnetznummer ist 05222 36901 - 0.

Quellen:
[1] www.tinyurl.com/grenznaher-Garagenbau
www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
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