Donnerstag, 10. Dezember 2015

Öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrten für Exklusiv-Garagen

Öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrten für Exklusiv-Garagen Baurecht im Garagenbau kann in Deutschland voller Tücken sein. Auch Fertiggaragen von www.Exklusiv-Garagen.de allein im Vertrauen auf die Baubehörde zu bauen, kann sich als Trugschluß erweisen. Die Zufahrt zur Garage oder zum Carport muss sich entweder auf dem eigenen bzw. dem selben Grundstück wie der Stellplatz befinden oder sie muss öffentlich-rechtlich gesichert sein. Da ein Radweg parallel zur Autostraße von Autos nicht genutzt werden darf, auch nicht zum Überqueren, haben aus Gründen der Unfallverhütung zugunsten der Radfahrer die Autofahrer das Nachsehen. Diese sternenklare Logik mag zwar auf einer Insel hal tbar sein, doch einem Festlandbewohner bleiben Sinn und Gehalt verborgen, solange er sich darauf versteift, nur tatsächlich befahrbare Wege zu sehen, ohne deren Widmung zu betrachten. [1] Wenn also ein Carport oder eine Garage nur über einen nicht öffentlichen Feldweg oder einen Weg auf einem Privatgrund zugänglich ist, dann liegt ein Planungsfehler vor, den die Gemeinde zwar tolerieren kann, aber nicht gutheißen muss. Es kann ja niemand ahnen, dass in dem Gartenschuppen Autos untergestellt werden sollen.

Freiraum vor dem Garagentor
Ebenso wie die freie Zufahrt zur Garage muss beim Planen auch ein Freiraum vor der Exklusiv-Garage vorgesehen werden. Dieser dient der Verkehrssicherheit, damit auch bei Ausfall des elektrischen Garagentorantriebes das Auto bei der Ankunft und bei der Abfahrt vor dem offenen Garagentor stehen kann, ohne in die öffentliche Verkehrsfläche hineinzuragen. Diese kann aus einem Bürgersteig, einem Radfahrweg und der Autostraße bestehen. Altgaragen oder gar Stellplätze in Häusern, die nahe an einer Straße stehen, haben dies nicht berücksichtigt und so zahlreiche Unfälle verursacht.

Vorgaben durch den Bebauungsplan
Wenn behördlicherseits ein mindestens fünf Meter langer Garageninnenraum gefordert ist, um auch Platz für künftige Wagenlängen zu bieten, dann darf kein Zentimeter fehlen, auch wenn das gegenwärtige Auto nur 250 Zentimeter lang ist. Auch gibt es oft Zonen auf einem Grundstück, die nicht mit einer Garage bebaut werden dürfen oder Bereiche, in denen eine Grenzbebauung erlaubt ist. Das Ziel eines Fachberaters von Exklusiv-Garagen beim Ortstermin ist stets, systematisch alle Punkte in der Planung abzuklopfen, damit es auch Jahre später keine unliebsamen Überraschungen mit finanziellen Folgen gibt. Bauherren und Garagenvermieter, die naturgemäß nicht laufend mit dem Garagenbau befasst sind, kann durchaus mal etwas entgehen, was aber im Einzelfall wichtig ist. Die günstigen Ga ragenpreise erlauben es, den vorhandenen Platz großzügig auszunutzen und die Fertiggaragen ruhig etwas größer zu planen, als ursprünglich beabsichtigt. Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung gibt es die kostenlose Servicenummer 0800 785 3785 oder auf dem Internetauftritt www.Exklusiv-Garagen.de das Kontaktformular.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/leer
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen
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http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger

Exklusiv-Garagen
Werner Diestelkamp
Schloßstr. 4

32108 Bad Salzuflen
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E-Mail: Info@exklusiv-garagen.de
Homepage: http://www.exklusiv-garagen.de
Telefon: 0800 785 3785

Pressekontakt
publicEffect
Hans Kolpak
Kloschwitzer Allee 6

08538 Weischlitz
Deutschland

E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
Homepage: http://www.Fertiggaragen.be
Telefon: 03741 423 7123

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