Donnerstag, 8. September 2016

Exklusiv-Garagen und die Landesbauvorschriften

Exklusiv-Garagen und die Landesbauvorschriften Was darf alles in einer Fertiggarage von www.Exklusiv-Garagen.de gelagert werden? Jedes der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland hat seine eigenen Landesbauvorschriften. Viele Erfahrungen sind eingeflossen, bis die aktuellen Inhalte formuliert waren und Rechtskraft erlangten. Zwischen einem ordnungsliebenden Menschen, der Brandschutz praktiziert, und einem Messie, der sogar Restmüll sammelt, gibt es eine Vielzahl von fehlerhaften Verhaltensvarianten. Die zahllosen täglichen Feuerwehreinsätze, die es in die Medien schaffen, sind eindeutig. [1]

Die gesetzlich festgeschriebene Regel, maximal 200 Liter Diese l oder maximal 20 Liter Benzin zu lagern, bezieht sich immer nur auf zugelassene Gefäße. [2] Gefahrenbewusste Autofahrer nutzen hierfür nur Benzinkanister aus Stahl und vergewissern sich, dass der hochwertige Dichtungsgummi noch keine Alterungserscheinungen zeigt, also hundertprozentig dampfdicht ist. Verbogene Einfüllstützen sollten keinesfalls zurechtgebogen werden. Solch ein Stahlkanister muss sicher entleert sein und zum Altmetall entsorgt werden. Benzin darf weder in Garagen noch im Freien als Lösungsmittel für Gemische aus Chemikalien oder als Putzmittel verwendet werden. Benzingetränkte Putzlappen sind hochentzündlich! Es gibt nur einen einzigen Verwendungszweck: als Kraftstoff, der in eine benzingetriebene Maschine oder einen Autotank eingefüllt wird. Benzingemische für Kettensägen oder weitere Geräte aus dem Landschafts- und Gartenbau haben in einer Garage nichts verloren, auch wenn es vorschriftsmäßige Behälter sind.

Auch bei Frost entstehen ent zündliche Dämpfe. Niemals darf ein Auto in einer offenen oder gar in einer geschlossenen Garage aus einem Benzinkanister heraus betankt werden. Also kommt ein Nachtanken nur im Freien außerhalb der Garage in Frage. Auch die gut belüfteten Exklusiv-Garagen aus Bad Salzuflen taugen nicht als Ausnahme. Das Gefährliche an ungeeigneten Behältern offenbart sich bei Hitze. Sie dehnen sich aus und der Verschluss ist undicht. Benzindämpfe entweichen, die durch elektrische Funken oder durch offenes Feuer entzündet werden können. Die Explosion oder Verpuffung hat entsetzliche Verbrennungen für den Menschen oder das Tier zur Folge, das sich in der Benzinwolke befindet. Wer sich präzise und umfassend informieren möchte, lese in einem Sicherheitsdatenblatt nach, wie sie beispielsweise von Benzinherstellern veröffentlicht werden. [3] Noch strengere Vorschriften gelten für Gasflaschen. Abgesehen von den kleinen Campingkartuschen müssen Gasbehälter mit Drehverschluß immer in sicher belüfteten Käfigen oder Spezialbauten verschlossen aufbewahrt werden, damit eventuell entweichende Gase sofort in der Umgebungsluft aufgehen und keine explosionsfähigen Gemische bilden. [4]

Bestimmungsgemäße Nutzung von Exklusiv-Garagen
Autos, Quads, Motorräder, Seniorenmobile oder Fahrräder haben in bewährten Stahlfertiggaragen ihren bestimmungsgemäßen Platz; Zubehör, Wartungsmaterial oder Werkzeuge nur dann, wenn die Auflagen an Brandschutz erfüllt sind. Sperrmüll und Restmüll gehört ins Freie - aber erst kurz vor der Abholung. Ein Ortstermin zur Garagenplanung wird über www.Exklusiv-Garagen.de oder 0800 785 3785 erbeten.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Garagen-Lager
[2] www.kurzlink.de/Benzin-lagern
[3] www.kurzlink.de/Sd-Blaetter
[4] www.kurzlink.de/Gasflaschen
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen

Exklusiv-Garagen
Werner Diestelkamp
Schloßstr. 4

32108 Bad Salzuflen
Deutschland

E-Mail: Info@exklusiv-garagen.de
Homepage: http://www.exklusiv-garagen.de
Telefon: 0800 785 3785

Pressekontakt
publicEffect
Hans Kolpak
Kloschwitzer Allee 6

08538 Weischlitz
Deutschland

E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
Homepage: http://www.Fertiggaragen.be
Telefon: 03741 423 7123

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